Knochenaufbau
Viele Menschen verlieren im Laufe der Jahre Zähne, was zu Verlust von Kieferknochen führen kann. Aber auch andere Faktoren wie Allgemeinerkrankungen können die Ursache für Knochenschwund sein. Da in diesen Fällen eine Versorgung mittels festsitzender Zähne zumeist nicht mehr möglich ist, wird häufig eine rein prothetische Versorgung (Zahnbrücke, Zahnprothese) angeboten. Eine weitere Möglichkeit ist ein Knochenaufbau im Bereich der Lücke, um eine gleichzeitige oder spätere festsitzende Zahnversorgung (Zahnimplantate) möglich zu machen.
Unterschieden wird dabei der Knochenaufbau mittels körperfremdem (allogen, alloplastisch) und körpereigenem Knochen (autolog), welcher grundsätzlich favorisiert wird. Je nach Bedarf wird der Knochen in der Umgebung der Lücke, im Bereich des Kinns oder des Kieferwinkels oder, sofern es sich um einen größeren Defekt handelt, aus der Beckenregion entnommen. Die Behandlung kann in Lokalanästhesie, Sedierung oder in Vollnarkose stattfinden und findet ambulant statt. Bei einer Beckenkammentnahme wird eine postoperative Überwachungszeit empfohlen.
Der operative Knochenaufbau wird normalerweise nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen und wird daher privatärztlich (GOÄ) abgerechnet. In Ausnahmefällen, z.B. im Falle einer Tumorerkrankung oder Bestrahlung, welche den Zahn- und Knochenverlust verursachte, kann durch den Patienten ein Antrag auf Übernahme gemäß § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V (Ausnahmeindikation) gestellt werden.